Die aufgeführten Normen bilden die Grundlage für den Bau der Wandleranlage.
Die Aufzählung ist nicht vollständig, stellt aber die wichtigsten Normen dar.
Der grundsätzliche Aufbau sowie die Planung und Prüfung der Wandleranlagen von ABN erfolgen auf Basis der Norm DIN VDE 0603-2-2.
Innerhalb der Norm wird auf die restlichen aufgeführten Normen verwiesen.
Die Norm DIN VDE 0603-2-2 macht bezüglich des Aufbaus bis 250 A klare Vorgaben. Bei Wandleranlagen über 250 A bis 1000 A wird auf die DIN EN 61439 verwiesen.
Weitere Informationen finden Sie im “ABN Insights 002 - Wandleranlagen - Die halbindirekte Messung: So einfach wie die Wahl des Zählerschrankes”.
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Dauerbetrieb
Die Wandleranlagen sind alle für Dauerbetrieb ausgelegt. Das bedeutet, dass die Anlage dauerhaft mit dem Nennstrom belastet werden kann.
Damit unterscheidet sich die Wandleranlage von Verteileranlagen nach DIN EN 61439, die in der Regel mit maximal 80 % (RDF = 0,8) des Nennstroms belastet werden können.
RDF (Rated Diversity Factor)
Bemessungsbelastungsfaktor
Der RDF beschreibt den Belastungsfaktor zum Nennstrom der Wandleranlage. Für Wandleranlagen muss der RDF immer 1 sein. Dementsprechend ist der Dauerstrom, den die Wandleranlage führen kann, gleich dem Nennstrom der Wandleranlage. In der Dokumentation zur Wandleranlage ist dieser ebenfalls mit aufgeführt.
Bezugsanlage
Eine Bezugsanlage ist eine Wandleranlage, die für den Energiebezug aus dem öffentlichen Netz gebaut ist. Der Stromfluss geht von der netzseitigen Trennvorrichtung zur anlagenseitigen Trennvorrichtung.
Erzeugungsanlage
Eine Erzeugungsanlage ist eine Wandleranlage, die für die Einspeisung in das öffentliche Netz gebaut ist. Der Stromfluss geht von der analgenseitigen Trennvorrichtung zur netzseitgen Trennvorrichtung.
Die Erzeugungsanlage wird in der Regel mit dem Netz- und Anlagenschutz kombiniert.