Die hier aufgeführten Messkonzepte sind nur ein Ausschnitt aus möglichen Messkonzepten der Verteilnetzbetreiber.
- Volleinspeisung Erzeugungsanlage
- Überschusseinspeisung mit Erzeugungszähler
- Überschusseinspeisung ohne Erzeugungszähler
- Kaskadenschaltung mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung
- Mieterstrom mit einem Sammelschienen-System
- Mieterstrom mit zwei Sammelschienen-Systemen
- Mieterstrom in Gebäude mit 2 Wohneinheiten
Nicht jeder Verteilnetzbetreiber erlaubt auch jedes Messkonzepte. Hinzu kommen weitere Messkonzepte für alle mess- und abrechnungstechnischen Anforderungen im Wohnbau.
Bevor ein Messkonzept umgesetzt wird, muss geprüft werden, ob der Verteilnetzbetreiber das Messkonzept freigegeben hat.
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Die Volleinspeisung ist ein Messkonzept, das benötigt wird, um die Energie einer Erzeugungsanlage direkt in das öffentliche Netz einzuspeisen. Damit können Erzeugungsanlagen < 30 kW mit einem normalen Zählerfeld und einem Zweirichtungszähler erfasst werden.
Bei Erzeugungsanlagen > 30 kW wird für die Energieerfassung auf dem Zähler sowohl eine halb-indirekte Messung (Wandler) als auch ein Netz- und Anlagenschutz benötigt.
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Standardzählerfeld und Wandleranlage mit NA-Schutz
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In Gebäuden mit einer EEG- oder KWKG-Anlage ist zur Feststellung der vergütungsfähigen Eigenversorgungsmenge eine kaskadierende Messung notwendig. Dafür werden nach dem Zähler 1, der sowohl Bezug als auch Einspeisung erfasst, die Unterverteilung und der Zähler 2 angeschlossen. Dieses Messkonzept benötigt ein Zählerfelder für Zähler 2 mit einer Verdrahtung zur Hauptleitungsabzweigklemme des Zählers 1.
Diese Felder sind sowohl für 22 kW als auch für 30 kW Bezugs- oder Erzeugungsleistung erhältlich; ebenso in Steckzähler-Technik (BKE) und 3-Punkt-Befestigung.
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Kaskadenfelder in Stecktechnik
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Mit dem Messkonzept Überschusseinspeisung wird die selbst erzeugte Energie im Gebäude verbraucht. Dabei wird nur der Überschuss in das öffentliche Netz eingespeist. Das Messkonzept kommt dann zum Einsatz, wenn kein Speicher und keine steuerbare Verbrauchseinrichtung am Zählerplatz mit angeschlossen ist. Der Zähler muss ein 2-Richtungszähler sein. Die Erzeugungsanlage wird im Verteilerfeld mit einer zur Erzeugungsanlage passenden Schutzeinrichtung angeschlossen.
Das Messkonzept kann mit einem Einfamilienhaus-Komplettzählerschrank umgesetzt werden. Außerdem stellt es als Zählerplatz im Mehrfamilienhaus für den Allgemeinstrom eine mögliche Lösung dar.
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Zählerschrank für Einfamilienhaus je mit Steckzähler und 3-Punkt-Zähler
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Das Kaskadenmesskonzept wird künftig das relevante Messkonzept für Renovierung und Neubauten im Einfamilienhausbereich sein. Dabei werden mindestens 2 Zähler in Reihe geschaltet. Zähler Z1 erfasst dabei den gesamten Energiebedarf des Gebäudes und was in das Öffentliche Netz eingespeist wird. Am Zähler Z1 wird zum einen der steuerbare Verbraucher angeschlossen, zum anderen der Zähler Z2. Was ein steuerbarer Verbraucher ist, wird im §14a EnWG beschrieben. Der Zähler Z2 erfasst den Energiebedarf für den Haushaltsverbrauch. Zähler Z3 wurde für EEG-Anlagen benötigt, um die selbst erzeugte Energie zu erfassen. Nach aktuellen Vorgaben wird Z3 jedoch nicht mehr benötigt.
Zur Berechnung der Energiekosten für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und den Haushaltsverbrauch wird der Zähler Z2 vom Zähler Z1 abgezogen. Daraus ergeben sich die Verbräuche zu den unterschiedlichen Tarifen.
Mit diesem Messkonzept lässt sich das HEMS (Home Energy Management System) von Schneider Electric optimal einbinden und ermöglicht die maximale Ersparnis für den Betreiber bei den Netzentgelten.
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Das Mieterstrom-Modell ist die Basis für die Nutzung der erneuerbaren Energie aus der PV-Anlage im Mehrfamilienhaus. Dafür gibt es in diesem Messkonzept ein zentrales Sammelschienen-System, über das die Teilnehmer am Mieterstrommodell wie auch die Nichtteilnehmer am Mieterstrommodell verbunden sind. Auf dieses Sammelschienen-System wird die Energie aus der PV-Anlage eingespeist und verteilet. Ebenso ist dieses Sammelschienen-System über den Zähler Z1 mit dem öffentlichen Netz verbunden. Der Zähler Z1 ist dabei aber kein einfacher Zählerplatz wie für einen Haushaltszähler, sondern eine halbindirekte Energiemessung, die auch als Wandleranlage bezeichnet wird.
Der Zähler Z2 erfasst die erzeugte Energie der PV-Anlage. Dieser Zähler ist notwendig, wenn der Mieterstromzuschlag als Vergütung für den Mieterstromanbieter beantragt werden soll. Je nach Größe der PV-Anlage kann bei > 30 kW auch ein zentraler Netz- und Anlagenschutz sowie eine halbindirekte Zähleranlage für Z2 benötigt werden.
Die Abrechnung für die Teilnehmender am Mieterstrommodell übernimmt der Mieterstromanbieter, der dafür die Kosten von Z1 abzüglich der Zähler der Marktkunden kalkuliert. Dadurch kann mit den niedrigsten möglichen Kosten ein Mieterstrommodell aufgebaut werden.
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Wandleranlage 100 A nach FNN-Standard und Mehrfamilienhauszählerschrank
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Neben dem Mieterstrommodell mit einer Sammelschiene gibt es ein weiteres Messkonzept mit 2 Sammelschienen-Systemen. Bei diesem Mieterstrommodell werden die Mieterstromteilnehmer und die Kunden eines Energieanbieters am Markt voneinander getrennt angeschlossen.
Für den Aufbau dieses Messkonzepts wird für den Zähler Z1 eine halbindirekte Messung benötigt. Für den Aufbau der Zähleranlage werden 2 Sammelschienen-Systeme benötigt. Das erste Sammelschienen-System ist identisch mit dem typischen Aufbau für ein Mehrfamilienhaus. Das zweite Sammelschienen-System wird direkt unterhalb des Zählerschranks in einem zum Zählerschrank passenden Gehäusesystem montiert. An dem zweiten Sammelschienen-System wird neben den Mieterstromkunden auch die Energieerfassung der PV-Anlage mit Zähler Z2 angeschlossen. Je nach Größe der PV-Anlage kann bei > 30 kW auch ein zentraler Netz- und Anlagenschutz sowie eine halbindirekte Zähleranlage für Z2 benötigt werden.
Für die Abrechnung müssen im Gegensatz zum Mieterstrommodell mit einem Sammelschienen-System hier keine Zähler miteinander verrechnet werden. Der Aufbau sorgt für eine klare Energiemengenabgrenzung. Dafür ist der Aufwand für das Teilnehmen oder Aussteigen aus dem Mieterstrommodell für die Kunden deutlich größer. Auch der gesamte Aufbau ist deutlich aufwendiger als bei einem Sammelschienen-System.
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Das Mieterstrommodell gibt es nicht nur für die großen Mehrfamilienhäuser. Auch für ein Zweifamilienhaus bzw. Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ist das Messkonzept interessant. Wir haben hier ein Messkonzept, das wie andere Messkonzepte mit einer Kaskadenschaltung von Zählern arbeitet. Soll ein Mieterstromzuschlag beantragt werden, muss der Zähler Z4 vorgesehen werden. Der Zähler Z1 erfasst die gesamte verbrauchte Energie. Wird vom Zähler Z1 der Zähler Z2 abgezogen, erhält der Mieterstromanbieter die Kosten für die aus dem öffentlichen Netz bezogene Energie des Mieters. Um dem Mieter die verbrauchte Energie richtig abrechnen zu können, muss dann noch die erzeugte Energie berücksichtigt werden. Diese Information kommt aus der gemessenen Rückspeisung des Zähler Z2.
Der Aufbau ist durch die Kombination aus einem Standardzählerfeld und zwei Zählerfeldern für Überschusseinspeisung einfach umsetzbar.