Ohne Regeln geht es nicht: Rahmenbedingungen für den Anschluss von Kundenanlagen ans Stromnetz

Ein Leben ohne Strom ist heutzutage nicht mehr vorstellbar. Damit auch in Zukunft jederzeit elektrische Energie aus der Steckdose kommt, müssen jetzt die richtigen Regeln gesetzt werden.

Quelle: VDE/FNN - Info, 2019

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Anwendungsbeginn und Übergangsfristen

Erhalten Sie hier Informationen zu Anwendungsbeginn und Übergangsfristen der Technischen Anschlussregeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Netz und deren Betrieb (VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110, VDE-AR-N 4120 und VDE-AR-N 4130)

Quelle: VDE/FNN

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Anforderungen an Zählerplätze nach DIN VDE und FNN

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) definiert mit der Anwendungsregel TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100) neue Anforderungen. Gültig seit 1.April 2019 mit einer Übergangsfrist bis zum 26. April 2019. Sie gilt zusammen mit der VDE-AR-N 4105 für alle neuen Anlagen für Bezug und Erzeugung (Speicher und Ladetechnik) am öffentlichen Stromnetz.

Quelle: VDE/FNN

Neustrukturierung der DIN VDE

Umsetzungshilfe zur TAR NS

Zitat TAR Niederspannung
Einheitliches Regelwerk für die Niederspannung

Wichtig für Anwender: Mit der neuen TAR Niederspannung entsteht ein neues, einheitliches Basisregelwerk für diese Spannungsebene. Derzeit sind für den Netzanschluss von Kundenanlagen an Niederspannungsnetze noch neun bundesweit gültige Regelwerke im Einsatz. Diese werden in der VDE-Anwendungsregel 4100 zusammengefasst.

Eine der wesentlichen Anforderungen gemäß DIN VDE 0603-1 ist die neue Ausstattung des APZ-Raums.

Begriffe:
Raum für Abschlusspunkt Zählerplatz
Funktionsfläche zur Aufnahme des Abschlusspunkts Zählerplatz (APZ) und von Zusatzgeräten

Abschlusspunkt Zählerplatz - APZ
Schnittstelle zwischen Hausübergabepunkt (HÜP) und Zählerplatz

Zitate aus DIN VDE 0603-1:

  • Die Funktionsfläche APZ kann sich innerhalb des Verteilers oder Kommunikationsfeldes befinden, jedoch angrenzend an der Ober- oder Unterkante der Umhüllung des Zählerplatzes.
  • Der Raum für APZ ist eine Funktionsfläche nach 9.1, die zur Aufnahme von Kommunikationsgeräten und vergleichbaren Geräten zur Verbindung an das Telekommunikationsnetz (WAN) zum Zweck des Netzbetriebs bzw. Messstellenbetriebes dient.
  • Der Raum für APZ muss mindestens 300 mm hoch und plombierbar sein. Im plombierten Zustand dürfen die Betriebsmittel nicht zugänglich sein. Die Funktionsflächen basieren auf einem Rastersystem mit 250 mm Breite und 150 mm Höhe und ein ganzzahliges Vielfaches.
  • Der Raum für APZ ist mit einer Montageplatte vollflächig auszustatten. Zusätzlich ist mindestens eine 4 Teilungseinheiten breite Hutschiene zur Aufnahme der Stromversorgung, z. B. einer Schutzkontaktsteckdose, bereitzustellen.
  • Der Raum für APZ dient der Aufnahme von Geräten wie zum Beispiel:
    • einem Modem zur Montage auf Hutschiene nach DIN EN 60715 oder Montageplatte;
    • zum Anschließen der Datenleitung zum HÜP;
    • der Stromversorgung für das Modem.
    • Weitere Anforderungen zum APZ sind in Beratung.

Anwendungsbereich nach DIN VDE 0603-1

Diese Norm gilt für Zählerplätze, die zur Aufnahme von Betriebsmitteln für die Energieübertragung, -verteilung und -messung in elektrischen Anlagen für Gewerbe und Hausionstallation (wie z. B. Wohnhäuser, Schulen, Verwaltungs-, Bürogebäude und ähnliche) im Innen- und Außenbereich bis zu einer Bemessungsspannung von AC 400 V dienen.

Zählerplätze sind als Teil der elektrischen Anlage nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) zu errichten.

Dieser Teil der Norm kann nicht allein zum Festlegen eines Zählerplatzes oder zum Zweck der Feststellung der Konformität verwendet werden. Zählerplätze müssen mit dem zutreffenden Teil der Reihe DIN VDE 0603, ab Teil 2 aufwärts, übereinstimmen.

Zählerplätze nach dieser Norm sind für die Verwendung bei folgenden Umgebungstemperaturen geeignet:

  • Im Innenbereich üblicherweise 25°C, aber gelegentlich 30°C
  • Im Außenbereich üblicherweise 35°C, aber gelegentlich 40°C
    Thermische Effekte durch indirekte Sonneneinstrahlung sind in dieser Norm nicht berücksichtigt.

Diese Norm gilt nicht für Gehäuse zur Aufnahme von Schutzgeräten und ähnlichen energieverbrauchenden Geräten nach DIN EN 060670-24 (VDE 0606-25).
Diese Norm gilt grundsätzlich nicht für eine Niederspannungs-Schaltgerätekombination, wie in den Normen der Reihe DIN EN 61439 definiert.
Allerdings sind für die Unterbringung von elektrischen Messeinrichtungen nach DIN EN 61439 die entsprechenden Funktionsflächen mit deren Anforderungen und der Zählerplatztiefe als Mindestmaß aus dieser Norm bereitzustellen.

DIN VDE 0603-2-1 Kapitel 6 Bemessung

Die Grundlagen für die Dimensionierung der Zählerfeldverdrahtungen in dieser Norm basieren auf dem Einsatz in Wohngebäuden sowie vergleichbaren Anlagen und resultieren aus der maximal zu erwartenden Betriebsbelastung für den Bezug von Energie auf Basis der DIN 18015-1, Bild 1 - Kurve 1. Die Dimenstionierung ist in Tabelle 102 Spalte "Aussetzbetrieb" dargestellt.

Bei Anlagen mit thermischer Beharrung ist Tabelle 102, Spalte "Dauerbetrieb" anzuwenden.

Der Zählerplatz mit einer Zählerverdrahtung von 10 mm² ist geeignet für Bezugsanlagen mit haushaltsüblichem Verbrauch < 63A und Dauerstromanlagen < 32 A.

Für Dauerströme bis 44 A setzen Sie bitte einen größeren Leitungsquerschnitt ( z. B. 16 mm²) ein.

Ab einem Betriebsstrom > 63 A oder einem Dauerstrom > 44 A ist eine Wandlermessung gemäß DIN VDE 0603-2-2 und nach Absprache mit dem VNB vorzusehen.

 

Quelle: VDE/FNN